Tagungsprogramm siehe: www.erwerbsimkerbund.at
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Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.
Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.
Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.
Erhebungsstichtag 30. April:
Die am 30. April gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.
Erhebungsstichtag 31. Oktober:
Die am 31. Oktober gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.
Imkerorganisation
Imkereibedarf
Unsere Imker
Vereinsbienenstand
- Oxalsäurebehandlung am Vereinsbienenstand17. Dezember 2021 - 23:45
Am 4. Dezember fand am Vereinsbienenstand die Oxalsäurebehandlung gegen die Varroa-Milde statt. Dafür wurde die pulverförmige Oxalsäure mittels Verdampfung in die Bienenstöcke eingeführt. Mittels einer Infrarotkamera konnte ebenfalls nachgeschaut werden, ob die Bienen noch leben und abschätzen wie stark das Volk ist. Im Bild sind drei starke Bienenvölker zu erkennen. Es sind ebenfalls die beheizten […]
- Zeit zum Schleudern!26. Juli 2021 - 21:59
In vielen Gebieten in Wien bildet Linde die Haupttracht. Da diese schon verblüht ist, kann schon mit dem Schleudern angefangen werden. Nach dem Ausschlecken der leeren Waben werden die Völker zugefüttert. Außerhalb von Wien wird noch oft zum Beispiel auf die Sonnenblume gewartet und erst dann geschleudert. Man muss drauf achten, dass das Schleudern zeitig […]